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Noch ein (Auf)-Satz zur SMV

26. November 2012

Beim gestrigen BPT wurde mehrfach versucht, das Thema Ständige Mitgliederversammlung #SMV auf die Tagesordnung zu befördern.

Unser Landtagsvizepräsident hat dieses Thema in seinem Blog noch einmal aufgegriffen

http://blog.duengel.com/2012/11/26/bongs/

und bitte in diesem Pad um Eure Mitarbeit:

https://duengel.piratenpad.de/smv

Ich habe das dann mal (primär aus datenschutzrechtlicher Sicht) gemacht und ich glaube es wird deutlich, dass wir den Satzungsänderungsantrag völlig zu recht erst einmal nicht behandelt haben.

Ausführliche Begründung:

Kommentierung zu SÄA041:

zu 9c (5) 1. Satz: schwammig, eine SMV oder eine Parteitag kann m.E. nicht bei der inhaltlichen Arbeit unterstützen, nur Beschlüsse fassen. Oder ist die Diskussionsphase gemeint?

zu 9c (5) 2. Satz: warum bevorzugt?

zu 9c (5). 3. Satz: überflüssige Formulierung? Versteht sich doch von selbst, analog zu Grundsatz- und Wahlprogramm

Kommentierung zur Geschäftsordnung:

zur GO §1 (3,4): finde ich gut, kann m.E. so bleiben, aber…

zur GO § 1(5) 1. Satz: hier fehlt mir ganz eindeutig der Grund für die beabsichtigte Überprüfungsmöglichkeit, insbesondere aller Versammlungsteilnehmer. Warum reicht es nicht, wenn ein vom Parteitag gewählter Vertrauens-Verwaltungspirat-Admin Zugriff erhält und die Identität auf Echtheit überprüfen kann und anschließend dem Anfragenden Auskunft erteilt?

noch zur GO §1 (5): Aufstellung der erhobenen Daten. Ob alle zur Erhebung beabsichtigten Daten notwendig sind, um die Authentizität des Akkreditierten zu überprüfen, sollte noch einmal ganz konkret hinterfragt werden. Auch die Datenhaltung in der gleichen Datenbank halte ich für bedenklich, insbesondere weil wahrscheinlich jeder die komplette Datenbank abziehen kann (?) Ich verweise auf das verlinkte Gutachten des Berliner DSB zum LQFB:

http://wiki.piratenbrandenburg.de/images/f/f4/BFDI_2012_10_02.PDF

zur GO §1 (6) 2. Satz: m.E. ist hier eine schriftliche, eindeutige Willenserklärung als Erlaubnis zur Datenverarbeitung notwendig bzw. zumindest sinnvoll.

zur GO §1 (6) 3. Satz: Auch hier halte ich die Möglichkeit, dass alle Teilnehmer zur Überprüfung der Authentizität Zugriff auf personenbezogene Daten (hier Lichtbild) erhalten sollen, für äußerst bedenklich.

zur GO §1 (6) 4. Satz: geht gar nicht

zur GO § 2 (2) 2. Satz: Warum keine geheimen Abstimmungen möglich? Rechtlich überhaupt erlaubt? Beim BPT reicht ein Antrag eines einzelnen Piraten aus, um eine geheime Abstimmung zu verlangen

zur GO §2 (4) Beschlussfähigkeit. Hat zwar nichts mit Datenschutz zu tun aber m.E. sollten sich mindestens X Akkreditierte an einer Abstimmung beteiligen, damit ein Antrag als angenommen gelten kann. Ansonsten könnten Anträge von einer Person ohne weitere Teilnehmer beschlossen werden (Quorum). Oder steht das irgendwo noch? Nix gelesen jedenfalls…

zur GO §2 (5) Stichwort Mitarbeit: die Mitarbeit zu beschränken auf Mitglieder der Gliederung finde ich unglücklich. Mitarbeiten können soll jeder, abstimmen meinetwegen nur die Mitglieder der jeweiligen Gliederung

zur GO §2 (6): Die Einschränkung auf globale Delegationen, wenn ich das richtig verstehe, halte ich für nicht ausreichend. Ich bevorzuge hier die in §5(5) verwendete Regelung

zur GO §3 (2) 1. Satz: die Formulierung „unabhängig voneinander“ ist mir nicht konkret genug? Wie soll das in etwa aussehen bzw. was ist genau gemeint?

zur GO § 4 (1): M.E. müssen die Mitglieder des Versammlungssekretariates vom Parteitag gewählt werden, denn ihre Ämter sind mindestens genauso wichtig wie die Ämter der Versammlungsleitungen bei Parteitagen.

zur GO § 5 (2) 1. Satz: doppelt siehe § 3 (1)

zur GO § 5 (2) 2. Satz: Die Höhe der Zulassungsquoren sollten in der GO eindeutig bestimmt sein

zur GO § 5 (2) noch 2. Satz: Antragskontingente? Geht gar nicht.

zur GO § 5 (2) letzter Satz: Der Zeitraum zum Einbringen von alternativen Inis sollte in der GO festgelegt werden

zur GO § 5 (7): ist mir viel zu unkonkret/bedenklich: was genau ist der abstimmungsrelevante Datenbestand? Wozu (Verwendungszweck) darf der Zugriff erfolgen? Warum darf der zugriff in laufenden Abstimmungen gewährt werden? Er sollte gesperrt werden (?)

Kommentierung zur Konstituierung:

zu Antrag 3 Aufzählung 2: ob das LQFB in Version 2.0 allen datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügt, muss durch eine Vorabkontrolle des Bundesdatenschutzbeauftragten der Piratenpartei Deutschland überprüft werden. Wenn dieser der Ansicht ist, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht geeignet sind, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten, darf ein solches System nicht genutzt werden (mein Meinung)

zu Antrag 3 Aufzählung 3: Über die Höhe der Quoren und Abstimmungsdauern sollten die Parteitage modular abstimmen

zu Antrag 3 letzte Aufzählung: Das System vorläufig in Betrieb zu nehmen, bedeutet das Testsystem oder bereits Produktivbetrieb ohne Vorabkontrolle? Eine Testphase (z.B. Funktionstests, Penetrationstests) ist m.E. unerlässlich

noch zwei Sätze:

1. Offliner können nicht an Onlineabstimmungen direkt teilhaben, das halte ich für bedenklich. Offliner sollten zusätzlich die Möglichkeit haben, z.B. per Briefwahl abzustimmen. Beschlusszeiträume sind entsprechend länger zu definieren.

2. Ob das System „ausreichend“ sicher vor Manipulationen sein kann, muss m.E. definitiv und intensiv hinterfragt und überprüft werden. Aber das Wahlcomputergedöhns ist Euch ja nicht neu.

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